Vertärkung des Teams
Mein Name ist Annette Berg. Geboren bin ich in Bremen und aufgewachsen in der Nähe von Münster/Westfalen. 1995 habe ich dort mein Medizinstudium begonnen. Seit jeher habe ich gerne mit Kindern und Jugendlichen zusammengearbeitet und schon früh festigte sich mein Wunsch, Kinderärztin zu werden. Nach dem Studium begann ich 2002 meine Facharztausbildung an der Kinderklinik in Vechta/Niedersachsen und beendete sie 2012 in der Kinderabteilung des Ernst-von-Bergmann-Klinikums in Berlin. Als Fachärztin habe ich seitdem in einer Kinderarztpraxis und im Kinder- und Jugendgesundheitsdienst Spandau gearbeitet, bevor ich im Januar dieses Jahres Teil des Teams der Kinderarztpraxis Fröhlich wurde.
Meine Schwerpunkte legte ich neben der allgemeinen Kinderheilkunde auf die Entwicklungsneurologie, die Sozialpädiatrie und die psychosomatische Medizin. Seit einem halben Jahr befinde ich mich in einer Ausbildung in Akupunktur, die ich Ihren Kindern auch gern dann mit anbieten möchte.
Durch meine drei Kinder im Alter von 10 bis 17 sind mir viele Fragen, Gedanken und Sorgen, die man sich als Eltern macht, sehr vertraut. Jeder Entwicklungsschritt bringt neue Erfahrungen und manchmal auch Herausforderungen mit sich. Ich freue mich darauf, Sie und Ihre Kinder auf Ihrem Weg dabei zu begleiten.
Neuer Impfstoff
04.10.2022
Ab sofort ist der angepasste Impfstoff Comirnaty B4/B5 für Kinder>12 Jahren verfügbar. Hierzu bieten wir noch gesondert Impftermine an
Termine für Covid-Impfungen können nur via E-Mail angefragt werden. Die Terminvergabe erfolgt dann kurzfristig, da wir von den Impfstofflieferungen abhängig sind. Die telefonische Bearbeitung aufgrund der normalen Sprechstundenzeiten ist nicht möglich. Wir möchten für unsere akut kranken Patienten erreichbar bleiben. Jede E-Mail wird bearbeitet, wir führen eine entsprechende Warteliste.
Vertärkung des Teams
Ab Juli verstärkt Frau Andrea Stalla unser Team als Medizinische Angestellte.
Veränderte Quarantänezeiten
08.01.2022
Erkrankte und (nicht geimpfte oder frisch genesene) Kontaktpersonen müssen nur noch 7 Tage in Quarantäne. Voraussetzung für eine Beendigung nach 7 Tagen ist eine Freitestung mittels PCR oder einem Antigenschnelltest von zertifizierter Stelle. Ausnahme sind Kinder uns Jugendliche als Kontaktpersonen. Diese können schon nach 5 Tagen aus der Quarantäne mit Freitestung entlassen werden. Erkrankte Kinder und Jugendliche müssen auch 7 Tage (oder 10 Tage) in Quarantäne bleiben. Erfolgt keine Freitestung, dauert die Quarantäne 10 d (statt bisher 14 Tage).
Die Quelle für diese Information finden Sie unter folgemden Link. Keine Quarantäne für Geboosterte: Die neuen Corona-Regeln | BR24
Ab Januar 2022 ändern sich die Bereitschaftsdienstzeiten
20.12.2021
Der Mittwoch und Freitag entfällt.
Wir sind weiterhin am Samstag, am Sonntag und an Feiertagen von 10-12 Uhr für Sie da. Siehe Bereitschaftsdienstplan.
In Notfällen wenden Sie sich bitte an :
-MVZ für akut kranke Kinder, Flotowstr. 1, Berlin 12203 (Steglitz), Tel: (030) 844 712 70
-Helios Klinikum Emil-von-Behring, Walterhöferstr. 11, Berlin 14165 (Zehlendorf), Tel.: 030/810264970
-Klinikum Ernst von Bergmann Potsdam, Charlottenstr. 72, 14409 Potsdam, Tel.: 0331/241035918
-Evangelisches Krankenhaus Ludwigsfelde, Albert-Schweitzer-Str. 40-44, Ludwigsfelde 14974, Tel.: 03378/8282353
Die Praxis ist schuhfreie Zone
30.11.2021
Die Praxis ist aus hygienischen Gründen ab sofort eine schuhfreie Zone, deshalb bitten wir Sie, ab sofort in unserer Praxis die Schuhe auszuziehen bzw. kleine Schuhüberzieher zu nutzen. Für die Kinder halten wir Stoppersocken bereit. Vielen Dank für Ihre Kooperation.
Impftermine nur per E-Mail
01.06.2021
Nach Ankündigungen der Politik wird die Priorisierung zum 07.06.2021 aufgehoben. Zusätzlich hat die EMA am 28.05.2021 den Comirnaty-Impfstoff von BioNTech/Pfizer für Kinder ab 12 Jahren zugelassen.
Wir bieten diese Impfung für Impfwillige an. Bitte teilen Sie uns Ihr Interesse nur auf dem elektronischen Weg per E-Mail mit, da die telefonische Bearbeitung aufgrund der normalen Sprechstundenzeiten nicht möglich ist. Wir möchten für unsere akut kranken Patienten erreichbar bleiben.
Jede E-Mail wird bearbeitet, wir führen momentan eine Warteliste.
Die Terminvergaben werden kurzfristig erfolgen, da wir von den Impfstofflieferungen abhängig sind.
Neue ärztliche Mitarbeiterin
Ab Februar begrüßen wir Frau Nikola Pflüger als neue ärztliche Mitarbeiterin für ein Jahr in unserem Team. Frau Pflüger hat bis jetzt 3 Jahre klinische Erfahrung im Klinikum Ernst von Bergmann in Potsdam als angehende Kinderärztin sammeln können.
Kita und Schule: Kein Attest bei leichtem Schnupfen oder Husten
Für Kita und Schule brauchen Kinder und Jugendliche kein ärztliches Attest, wenn sie einen leichten Schnupfen oder Husten ohne Fieber haben. Das Gesundheitsministerium hat klarstellende und erklärende Hinweise für Einrichtungen ergänzend zu den Kita- und Schul-Hygieneplänen erarbeitet. Das Bildungsministerium hat diese mit einem Informationsschreiben an Kitas und Schulen verschickt.
Grundsätzlich gilt: Kranke Kinder sollen zu Hause bleiben. Bei COVID-19 typischen Krankheitszeichen (u.a. Trockener Husten, Fieber ≥ 38,5°C, Atembeschwerden, zeitweiser Verlust von Geschmacks- und Geruchssinn, Halsschmerzen) müssen betroffene Personen der Kita bzw. der Schule fernbleiben. Die Eltern sollten einen Arzt konsultieren, der über die Indikation zu einem COVID-19 Test entscheidet.
Von den COVID-19 verdächtigen Infektionen und den fieberhaften akuten Atemwegsinfektionen sind die einfachen Erkältungskrankheiten, verbunden mit einem Schnupfen oder leichtem Husten ohne Fieber oder anderen der o.g. Symptome zu unterscheiden. In diesen Fällen kann das Kind die Kita bzw. die Schule besuchen und am Unterricht teilnehmen.
Darüber hinaus sollten Eltern einen Arzt befragen, wenn es einen begründeten Verdacht gibt, dass das Kind an Covid-19 erkrankt sein könnte (z. B. weil ein Kontakt zu einer an COVID-19 erkrankten Personen bestand oder das Kind bzw. der Jugendliche sich in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten hat).
Bei nachgewiesener COVID-19 Erkrankung und leichtem Verlauf ist eine Wiederzulassung nach 14 Tagen häuslicher Isolation und mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit ohne zusätzliches ärztliches Attest möglich.
Ist innerhalb einer Familie eine Covid-19-Infektion festgestellt worden, darf das Kind als Kontaktperson weder die Kita noch die Schule besuchen. Gleiches gilt, wenn das Kind innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu COVID-19 infizierten Personen hatte. Wartet ein in der Häuslichkeit lebendes Familienmitglied auf ein COVID-19 Testergebnis, weil ein Kontakt zu einer COVID-19 infizierten Person bestanden hat, kann das in dieser Häuslichkeit lebende Kind ebenfalls nicht in der Kita betreut werden oder die Schule besuchen.
Die Masern-Impfung ist ab März 2020 gesetzlich vorgeschrieben
Um die Masern in Deutschland einzudämmen, gibt es ab dem 1. März 2020 eine gesetzliche Impfpflicht in Kindergärten und Schulen.
Eltern müssen vor der Aufnahme in die Kita oder die Schule nachweisen, dass ihre Kinder geimpft sind. Für Kinder, die schon in der Kita oder in der Schule sind, gilt eine Übergangsfrist. Sie müssen bis zum 31. Juli 2021 nachweisen, dass sie geimpft sind oder die Masern schon hatten.
Eltern, die ihre in einer Einrichtung betreuten Kinder nicht impfen lassen, müssen mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 Euro rechnen. Kita-Kindern droht zudem der Verlust des Betreuungsplatzes. Ausnahmen gelten für unter Einjährige, weil sie noch nicht geimpft werden sollen, und für Menschen, die Impfungen nicht vertragen.